Liebes Team Neckarbischofsheim,
ab sofort lesen Sie die wöchentlichen Notizen aus dem Rathaus digital ausschließlich in der Neckarbischofsheim-App, die Sie sich kostenlos aus den App-Stores von Apple und Google herunterladen können. Gerne weitersagen!!
Folgende Themen haben wir in dieser Woche für Sie ausgewählt:
Crowdfunding für neues Lernkonzept am ASG. „Zeitgemäßes Lernen in inspirierenden Räumen“, so heißt die jüngste Spendenaktion unseres Gymnasium in Zusammenarbeit mit der Volksbank Neckartal. Eifrige Besucher unserer Gemeinderatssitzungen und Leser der RNZ werden sich an ein Konzept erinnern, das die stellvertretende Schulleiterin des ASG, Dr. Randy Eichin, vor einigen Monaten im Gemeinderat präsentierte. Deeper Learning, so das neue Konzept, soll auch in Neckarbischofsheim populär werden. Dafür brauchen wir auch finanzielle Unterstützung, und dafür hat das ASG eine Crowdfunding-Aktion ins Leben gerufen, die Sie im Internet mit der Adresse https://www.viele-schaffen-mehr.de/projekte/asg mit einer Spende unterstützen können. Helfen Sie mit - mit ganz kleinen oder ganz großen Beträgen, völlig egal, die Schüler freuen sich über jede Unterstützung!
E-Scooter polarisieren. Für die einen ist es das bequemste Fortbewegungsmittel der Welt, für die anderen eine Plage im Ort: An den auch in Neckarbischofsheim immer häufiger zu findenden Elektrorollern scheiden sich die Geister. Gerne wollen wir an dieser Stelle einige Unklarheiten beseitigen. Zunächst einmal ist die Antwort, wer solche Roller fahren darf, eindeutig: Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt jedoch bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, eine Helmpflicht für Elektro-Tretroller gibt es bis dato jedoch nicht.
Kürzlich meinte ein Bürger, diese Geräte müssten nicht einmal versichert sein. Das stimmt nicht. E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Wer keine Plakette hat, darf also nur auf seinem Privatgrundstück fahren.
Und nun zum wichtigsten Punkt: Wo dürfen die E-Tretroller gefahren werden? Auf Gehwegen? Entschiedenes NEIN! Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für E-Scooter.
Klartext für uns als Stadt Neckarbischofsheim: E-Scooter dürfen nicht auf den Gehwegen fahren, E-Scooter sind nur für Personen ab 14 nutzbar und E-Scooter brauchen eine Versicherungsplakette. Polizei und Ordnungsdienst wurden gebeten, dies in Zukunft stärker zu kontrollieren. Denn scheinbar ist Rücksichtnahme auf Fußgänger für manche Benutzer von E-Scootern (noch) ein Fremdwort.
Bleiben Sie gelassen, gesund und geschmeidig! Schöne Herbstferien!
Ihr
Thomas Seidelmann
Der Bürgermeister