Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat das Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“ zugelassen. Noch bis 4. August können Sie als Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.
Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller verhindert werden, dass der Landtag nach der Wahlrechtsreform seine Sollgröße von 120 Abgeordneten in erheblichem Maße übersteigt. In der Gesetzesbegründung führen sie an, der Landtag könne nach Einführung des Zweistimmenwahlrechts durch Stimmensplitting weiter aufgebläht werden. Es sei möglich, dass die Sitzanzahl auf über 200 anwachse. Die Antragsteller sorgen sich um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und zielen mit den vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlgesetz auf eine Beschränkung der Kosten für die Volksvertretung im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab.
Eintragungswillige, die das Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“ unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Bei der amtlichen Sammlung im Rathaus stellt die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens bereit. Die amtliche Sammlung endet am Montag, 4. August 2025.
Zudem gibt es die freie Sammlung. Bei dieser Variante können Sie sich bis Dienstag, 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten herausgegebene Eintragungsblätter eintragen.