Landtag verkleinern? Sie können abstimmen! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landtag verkleinern? Sie können abstimmen!

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ am 10. Juni 2024 zugelassen. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens noch bis Dezember selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen. Wie das geht? Wer die Idee eines verkleinerten Parlaments unterstützt, kann dies per Unterschrift auf einer Liste bekunden. Die Unterschriftenliste liegt im Bürgerbüro des Rathauses in Neckarbischofsheim zu den üblichen Öffnungszeiten auf.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies sind alle, die am Tag der Unterschriftsleistung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

  • seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der amtlichen Sammlung können Eintragungsberechtigte ihr Eintragungsrecht bei der Gemeinde ausüben, in der sie mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Bitte bringen Sie einen Ausweis mit!

Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.