Bundestagswahlen 2025
Bei der Durchführung der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 kommt es zu knappen Fristen für den Versand der Briefwahlunterlagen. Der späte Versand der Unterlagen (frühestens ab dem 10.02.2025) ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen. Es steht daher nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stadt Neckarbischofsheim eingegangen sein.
Wir bitten Sie, die Anträge auf Briefwahl schnellstmöglich nach Erhalt der Wahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Neckarbischofsheim abzugeben.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen mit der Post verschicken, beachten Sie bitte, dass diese nun drei Werktage vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben werden müssen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlamt wahrzunehmen.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser wichtigen Hinweise im Falle einer Briefwahl.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Guschl (07263/607-13) und Frau Pasch (07263/607-15) gerne zur Verfügung.