Am kommenden Sonntag (23. Februar) findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Um im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr wählen zu können, geben Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung dort ab und sollten Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung kann im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist, gewählt werden.
In welchem Wahllokal Sie wählen, darüber wurden Sie in der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung informiert. Am Wahltag können auch die Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe mit verpacktem Wahlschein und Stimmzettelumschlag) im Wahllokal abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie die Wahlbriefe bis 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus Neckarbischofsheim (Alexandergasse 2) einwerfen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können von den Wahlberechtigten bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neckarbischofsheim, Bürgerbüro, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Das Bürgerbüro hat für die Erteilung von Briefwahlunterlagen am morgigen Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass sein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, besteht die Möglichkeit, bis zum Tag vor der Wahl einen neuen Wahlschein zu erteilen. Hierzu hat die Stadtverwaltung einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist am Samstag, 22.02.2025, in der Zeit von 10-12 Uhr unter der Telefon-Nr. 07263/607-15 erreichbar.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, haben Sie die Möglichkeit, den Wahlschein für die Briefwahl noch bis zum Wahltag um 15 Uhr im Rathaus zu beantragen.
Wählen ist Ihr demokratisches Grundrecht. Vergessen Sie bitte nicht: In einigen Teilen der Welt wären Menschen glücklich, wenn Sie dieses Privileg der Wahl hätten. Sie sind der Souverän, deshalb gehen Sie am Sonntag bitte zur Wahl!